Deine Entscheidung beginnt mit Deinen Zahlen
Was kostet Deine GKV?
Was verändert eine PKV?
Vergleiche Deinen monatlichen Eigenbeitrag und Dein Einsparpotenzial vor Steuern. Steuerwirkung und Leistungen kannst Du anschließend im Detail ansehen. Ohne Kontaktdaten, direkt hier im Browser.
Deine heutige Absicherung
Regelmäßig beschäftigte Angestellte · Beitragsjahr 2026
Dein Monatsnetto als Grundlage für das Krankentagegeld
Nach Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Arbeitnehmerbeiträgen. Grundlage: Dein oben eingegebenes Brutto und Deine gewählte Krankenkasse.
Netto-Rechenweg und weitere ELStAM-Angaben
- Monatsbrutto
- 7.200,00 €
- Lohnsteuer
- 1.505,58 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Kirchensteuer
- 0,00 €
- Rentenversicherung · Arbeitnehmer
- 669,60 €
- Arbeitslosenversicherung · Arbeitnehmer
- 93,60 €
- Krankenversicherung · Arbeitnehmer
- 508,60 €
- Pflegeversicherung · Arbeitnehmer
- 139,50 €
Berechnung des laufenden Monatslohns nach dem amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026. Keine Sonderzahlungen, Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge oder Aufteilung der Beitragsgrenzen zwischen mehreren Jobs. Kinderfreibeträge mindern beim laufenden Lohnabzug Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer; Kinder in der Pflegeversicherung werden separat berücksichtigt.
Das ist das heutige GKV-Netto, nicht das spätere PKV-Netto. Es dient als ausdrücklich gewählte Grundlage des KT-Bedarfsmodells. Die Jahressteuerrechnung weiter unten ist davon getrennt und verwendet den Grundtarif bei Einzelveranlagung. Steuerklasse, Kindergeld und Kinderfreibeträge sind nicht beliebig austauschbar. Keine verbindliche Lohnabrechnung.
Noch keine konkrete Kasse gewählt: Rechenbeispiel mit 2,9 % amtlichem Durchschnitt 2026. Kassenliste: 2026-10-01. Wahlrecht bzw. betriebliche Öffnung beachten.
Allgemeine Einkommensgrenze überschritten. Ein PKV-Wechsel kann grundsätzlich infrage kommen. Zeitpunkt, Folgejahresgrenze und individuelle Aufnahmefähigkeit sind zusätzlich zu prüfen. Wechselregeln & Sonderfälle ↓
Beitragssätze & Aufteilung im Einzelnen
Beitragsbasis: 5.812,50 € monatlich, höchstens 5.812,50 € im Jahr 2026. Kinderlosenzuschlag: 0,6 Prozentpunkte allein für Arbeitnehmer. Ab dem zweiten bis fünften Kind unter 25 sinkt der Arbeitnehmeranteil jeweils um 0,25 Prozentpunkte.
| Baustein | Gesamtsatz | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Krankenversicherung | 14,6 % | 7,3 % 424,31 € | 7,3 % 424,32 € |
| Zusatzbeitrag Deiner Kasse | 2,9 % | 1,45 % 84,28 € | 1,45 % 84,28 € |
| Soziale Pflegeversicherung | 4,2 % | 1,8 % 104,63 € | 2,4 % 139,50 € |
Allgemeiner KV-Beitrag, Zusatzbeitrag und Pflege werden getrennt gerundet. Oberhalb der allgemeinen JAEG wird freiwillige GKV angenommen: Eigenanteil = gerundeter Gesamtbeitrag minus Zuschuss. Die zeitliche Wirksamkeit und Sonderfälle bleiben individuell zu prüfen. Kein Sonderfallmodell für Einmalzahlungen, unterjährige Änderungen, Mehrfachbeschäftigung oder weitere Einkünfte.
Ausblick 2027 Entwurf ≠ geltendes Recht
Allgemeine JAEG84.150 € / Jahr7.012,50 € / Monat
KV-Beitragsbemessungsgrenze76.500 € / Jahr6.375 € / Monat
Kinderlosenzuschlag Pflege0,9 ProzentpunkteKabinettsentwurf PNOG
Prüfstand 01.10.2026: Rechengrößen und Pflegeänderungen sind noch nicht abschließend beschlossen. Kassenindividuelle Zusatzbeiträge 2027 und der endgültige Steuerrahmen stehen nicht vollständig fest. Sie werden nicht aus 2026 fortgeschrieben. BMAS-Entwurf ↗ · BMG: PNOG-Kabinettsentwurf ↗
Leistung verstehen. Beitrag vergleichen. Persönlich entscheiden.
Dein Beitragsvergleich. Vor Steuern.
GKV und drei PKV-Tarife direkt gegenübergestellt: Dein Anteil nach Arbeitgeberzuschuss, ohne Steuereffekt. Hallesche ist voreingestellt, nicht als pauschaler Testsieger.
Krankentagegeldbedarf und Eintrittsalter erläutern / anpassen
Bedarfsmodell: (Monatsnetto + voller Beitrag des jeweiligen PKV-Tarifs einschließlich Pflegepflicht und KT) ÷ 30, auf den nächsten 5-€-Tagessatz aufgerundet. Da der KT-Beitrag selbst vom Tagessatz abhängt, wird jeder Tarif bis zum konsistenten Ergebnis nachgerechnet. Ohne eigenen Nettowert verwenden wir das oben gezeigte heutige GKV-Netto aus der Lohnberechnung. Das ist kein bereits feststehendes PKV-Netto und keine Versicherbarkeitszusage. Hallesche-Referenzen liegen nur bis 400 €/Tag vor; bei überschrittenen Referenzgrenzen wird kein künstlich gekappter Beitrag gezeigt (0 = ohne KT). Alter und Tagessatz müssen zum Angebot des Versicherers passen; technisches Eintrittsalter kann vom vollendeten Lebensalter abweichen. Die neuen Dreier-Referenzen umfassen Eintrittsalter 20–55. Bestehende ARAG-Referenzen und manuelle Bestandsvergleiche bleiben darüber hinaus bis zu ihren bisherigen Altersgrenzen erhalten. Berufsstatus, andere Leistungen, Arbeitgeber-/Rentenbeiträge und tarifliche Einkommensgrenzen sind individuell zu prüfen.
Bedarf ist nicht automatisch der versicherbare Tagessatz
Die drei Versicherer verwenden unterschiedliche Einkommensdefinitionen und Anrechnungsregeln. Unsere Formel ist ein Planungsvorschlag, kein bereits geprüfter Tarifhöchstbetrag. Bestehendes Kranken-/Tagegeld, Karenzzeit, Arbeitgeberleistungen und die tatsächlichen Einkommensnachweise bleiben einzubeziehen.
- ARAG · § 4 MB/KT und Tarifbedingungen: regelmäßiges berufliches Einkommen nach definierten Abzügen, ergänzt um die tariflich genannten Arbeitgeber-/Vorsorgeanteile.
- HanseMerkur · § 4 MB/KT und Tarifbedingungen: 80 % der maßgeblichen beruflichen Einkünfte nach Einkommensteuerrecht – nicht pauschal 80 % eines Monatsbruttos.
- Hallesche · § 4 Teil II: grundsätzlich 80 % der definierten regelmäßigen Bruttogeldleistungen; abweichende nachgewiesene Steuerbelastung und weitere Ersatzleistungen berücksichtigen.
Die Beiträge zeigen den rechnerischen gewählten KT-Baustein. Ob dieser Tagessatz angeboten und bei Arbeitsunfähigkeit geleistet werden kann, ist separat anhand der aktuellen Bedingungen zu prüfen.

HanseMerkur
AZP garant. BRE · PS3 · PSV · EGO2 · T43 · PVN
KT-Bedarfswert: 170 €/Tag
(4.283,12 € Netto + 722,91 € PKV/PVN/KT) ÷ 30, auf 5 € aufgerundet.
- Arbeitgeberanteil PKV
- 361,46 €
- Dein Anteil GKV
- 648,10 €
- Dein Anteil PKV
- 361,45 €
Eigenanteil gegenüber GKV · ohne BRE/Bonus
Bausteine / eigenen Beitrag verwenden
- AZP inkl. gesetzlichem Zuschlag
- 411,24 €
- PS3 inkl. gesetzlichem Zuschlag
- 119,76 €
- EGO2 inkl. gesetzlichem Zuschlag
- 43,12 €
- PSV inkl. gesetzlichem Zuschlag
- 34,57 €
- T43 · 170 €/Tag
- 55,42 €
- Pflegepflicht PVN
- 58,80 €

ARAG
MedBest MB0 · KTV42 · PVN
KT-Bedarfswert: 170 €/Tag
(4.283,12 € Netto + 724,92 € PKV/PVN/KT) ÷ 30, auf 5 € aufgerundet.
- Arbeitgeberanteil PKV
- 362,46 €
- Dein Anteil GKV
- 648,10 €
- Dein Anteil PKV
- 362,46 €
Eigenanteil gegenüber GKV · ohne BRE/Bonus
Bausteine / eigenen Beitrag verwenden
- MedBest MB0 inkl. gesetzlichem Zuschlag
- 609,36 €
- KTV42 · 170 €/Tag
- 54,40 €
- Pflegepflicht PVN
- 61,16 €

Hallesche
NK.select XL Bonus · KT.43 · PVN
KT-Bedarfswert: 170 €/Tag
(4.283,12 € Netto + 798,21 € PKV/PVN/KT) ÷ 30, auf 5 € aufgerundet.
- Arbeitgeberanteil PKV
- 399,11 €
- Dein Anteil GKV
- 648,10 €
- Dein Anteil PKV
- 399,10 €
Eigenanteil gegenüber GKV · ohne BRE/Bonus
Bausteine / eigenen Beitrag verwenden
- NK.select XL Bonus (vor Bonusverrechnung)
- 626,15 €
- Gesetzlicher Zuschlag
- 62,62 €
- KT.43 · 170 €/Tag
- 48,28 €
- Pflegepflicht PVN
- 61,16 €
Neugeschäft ohne individuelle Risikozuschläge; keine Annahme- oder Beitragsgarantie. Gesundheitsprüfung und vollständiges Angebot bleiben erforderlich. HanseMerkur-BRE, ARAG-Pauschalerstattung und Hallesche-Bonus werden nicht vom laufenden Beitrag abgezogen. Bedingungen, Leistungsinanspruchnahme und Steuerfolgen unterscheiden sich. Hallesche: laut Rechner bei Eintrittsalter 20 jährlich 600 €, ab 21 jährlich 1.200 € Bonus; bei Leistungsabrechnung anrechenbar. Modellbeginn HanseMerkur 01.11.2026, Hallesche 01.10.2026; ARAG-Beitragstabelle 2026. Keine Übertragungswerte aus Vorverträgen berücksichtigt.
Anderen Versicherer oder bestehenden Vertrag vergleichen
Für jeden Versicherer ist der Nettovergleich mit dem tarifbezogenen KV-Basisbetrag aus Angebot oder Steuerbescheinigung berechenbar. Pflege separat eingeben; der Rechner zieht den Arbeitgeberzuschuss selbst ab. Keine pauschale Basisquote verwenden.
Die Beitragsdifferenz vor Steuern ist noch keine Nettoersparnis. Steuerwirkung, Selbstbehalt und weitere persönliche Kosten können den Vorteil verändern.
03 · Steuerwirkung & NettovergleichHallesche · nach Steuern ansehen
Was bleibt nach Steuern?
Ausgewählt: Hallesche. Die steuerliche Basisabsicherung macht den Unterschied.
Separates Jahressteuermodell bei Einzelveranlagung. Die Steuerklasse oben verändert den monatlichen Lohnabzug, nicht automatisch die endgültige Jahressteuer. Ehegattensplitting, Klasse-II-Entlastung und weitere persönliche Sonderfälle sind hier nicht modelliert. Dieser Abschnitt ist daher keine Fortsetzung einer verbindlichen Gehaltsabrechnung.
Voreingestellt ist die tarifspezifische Modellbasis aus dem Anbieterrechner, vor Arbeitgeberzuschuss und ohne Bonus-/BRE-Abzug. Sie ist keine persönliche Steuerbescheinigung. Modellbasis vor Bonus/BRE und Arbeitgeberzuschuss; keine persönliche Steuerbescheinigung. Ein abweichender Betrag aus Deinem Angebot oder Deiner Bescheinigung kann eingegeben werden. Tatsächlich erhaltene Boni/BRE mindern gegebenenfalls den Abzug; das Modell zeigt Beitrag und Steuer zunächst vollständig ohne Rückerstattungen.
Steuerliche Angaben und Arbeitgeberzuschuss verfeinern
Einzelveranlagung mit Grundtarif 2026; kein Ehegattensplitting, keine Lohnabrechnung. Steuerkinder sind separat von Pflege-Kinderabschlägen. Ganzjähriger anteiliger Kindergeldanspruch angenommen. Sonstige Abzüge nicht doppelt erfassen. Gezahlte Kirchensteuer abzüglich Erstattung gehört zu den allgemeinen Sonderausgaben; keine automatische zusätzliche Rückrechnung, Kappung oder Kirchgeld.
Hallesche gegenüber Deiner GKV · Monatsdurchschnitt
Mögliche Nettoentlastung
Positive Differenz = mehr verfügbar mit PKV; negative Differenz = mehr verfügbar mit GKV. Kein garantierter Vorteil und keine Familien-Gesamtkostenrechnung.
GKV und PKV nach Steuern · vollständige Rechnung
| Rechenschritt | GKV | Hallesche |
|---|---|---|
| KV inkl. Krankentagegeld · gesamt | 1.017,19 € | 737,05 € |
| Pflege · gesamt | 244,13 € | 61,16 € |
| Arbeitgeber · KV / Pflege | 508,59 € / 104,63 € | 368,53 € / 30,58 € |
| Arbeitnehmer · KV / Pflege | 508,60 € / 139,50 € | 368,52 € / 30,58 € |
| Abziehbare Basis-KV/PV pro Jahr | 7.533,07 € | 2.522,88 € |
| Modell-zvE pro Jahr | 69.565,73 € | 74.575,92 € |
| Einkommensteuer pro Jahr | 18.081,00 € | 20.185,00 € |
| Solidaritätszuschlag pro Jahr | 0,00 € | 0,00 € |
| Kirchensteuer pro Jahr (Näherung) | 0,00 € | 0,00 € |
| Verfügbar nach Modellabzügen pro Monat | 4.281,95 € | 4.355,62 € |
Wie Steuern, Zuschüsse und der Jahreswechsel berücksichtigt werden
GKV mit Krankengeldanspruch: 96 % des KV-Eigenbeitrags und Pflichtpflege abziehbar. PKV: bescheinigte Basisabsicherung und Pflichtpflege abzüglich steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse. Komfortleistungen und Krankentagegeld zählen nicht zur unbegrenzt abziehbaren Basisabsicherung; weitere Vorsorgekosten nur im verbleibenden Höchstbetrag von 1.900 €.
Grundtarif 2026, Kinder-Günstigerprüfung, Solidaritätszuschlag mit Milderungszone und vereinfachte Kirchensteuer. RV 9,3 % und AV 1,3 % bis 101.400 € Jahresbrutto. Mindestens 1.230 € Werbungskosten und 36 € allgemeiner Sonderausgaben-Pauschbetrag. Zwei getrennte Steuerberechnungen, keine pauschale Grenzsteuersatz-Multiplikation. Erstattungen, andere Einkünfte, Progressionsvorbehalt und Sonderfälle sind nicht enthalten.
PKV-Arbeitgeberzuschuss höchstens hälftig und getrennt begrenzt: KV maximal 508,59 €, Pflege 104,63 € bzw. Sachsen 75,56 € monatlich im Jahr 2026. Die KV-Obergrenze verwendet den amtlichen Durchschnittszusatzbeitrag, nicht den gewählten Kassensatz.
Die offizielle Kassenliste und die veröffentlichte JAEG werden serverseitig geprüft und zwischengespeichert. Der Kalenderwechsel wird automatisch erkannt. Nur vollständig geprüfte Jahresregeln dürfen rechnen; fehlende oder noch vorläufige neue Regeln werden nicht durch Vorjahreswerte ersetzt. Der Nachsteuerrechner ist derzeit für 2026 freigegeben.
Für Partner und Kinder können eigene PKV-Beiträge entstehen, während in der GKV beitragsfreie Familienversicherung möglich sein kann. Selbstbehalte, Bonusverrechnung, tatsächlicher Versorgungsbedarf, langfristige Beiträge und Rückkehrmöglichkeiten separat prüfen. Dieses Modell ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder Steuerberatung.
Primärquellen & Methodik ↓Was leisten die Tarife?
Die KP+ BestAdvise Matrix verbindet den Beitragsvergleich mit einer transparenten Gegenüberstellung der Leistungsmerkmale.
So funktioniert die KP+ BestAdvise Matrix
Unsere eigene redaktionelle Auswahlmethodik – kein unabhängiges Prüfsiegel und kein Gesamtmarkt-Rating. Gegenübergestellt werden drei ausgewählte Tarifkombinationen und die GKV-Referenz. Die Matrix vergibt keinen erfundenen Gesamtpunktwert und keinen pauschalen Testsieg.
- Leistungen: 26 Merkmale aus der bereitgestellten MORGEN-&-MORGEN-Auswertung, nach Bereichen gegliedert.
- Externe Bewertungen: M&M-Leistungsstärke und die jeweils ausgewiesenen Ratings separat; fehlende Bewertungen sind keine schlechten Bewertungen.
- Beitrag: verifizierte Tarifbausteine, Pflege und Krankentagegeld mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Rückerstattungen und Boni werden nicht als sicherer Rabatt vorweggenommen.
- Persönliche Einordnung: Einkommen, Leistungsbedarf, steuerliche Basis, Gesundheitsprüfung und langfristige Tragbarkeit. Ein günstiger Modellbeitrag allein entscheidet nicht.
Die Vorauswahl von Hallesche ist eine Startvorgabe für den Rechner, keine individuell bereits feststehende Empfehlung. Quelle und Stand bleiben bei den jeweiligen Werten sichtbar.
Leistungen & M&M-Bewertungen vergleichen 4 Systeme · 26 Merkmale
Auswahl von optimal-versichert, keine Rangliste des gesamten Marktes. M&M-Leistungsstärke ist eine Bewertung des vorliegenden Vergleichs, keine Erstattungsquote. Stand: 01.10.2026. GKV = allgemeine Referenz; zusätzliche Leistungen Deiner Kasse können abweichen.
| Bewertung | AZP garant. BRE, PS3, PSV, EGO2, PVN, T43 | MedBest (MB0), PVN (800), KTV42 | NK.select XL Bonus, PVN, KT.43 | GKVGesetzliche Regelleistungen |
|---|---|---|---|---|
| M&M-Leistungsstärke | 72 % | 81 % | 76 % | 54 % |
| M&M-Rating PKV-Vollversicherung | ★★★★☆ · 4/5 | ★★★★☆ · 4/5 | ★★★★★ · 5/5 | Nicht ausgewiesen |
| M&M-Rating KV-Unternehmen | ★★★★☆ · 4/5 | ★★★★☆ · 4/5 | ★★★★☆ · 4/5 | Nicht ausgewiesen |
| M&M-Rating PKV-Beitragsstabilität | Nicht ausgewiesen | ★★★★★ · 5/5 | ★★★☆☆ · 3/5 | Nicht ausgewiesen |
| M&M-Rating ESG-Unternehmen | ★★★★☆ · 4/5 | ★★★★★ · 5/5 | ★★★★★ · 5/5 | Nicht ausgewiesen |
Leistungsstärke und die verschiedenen Ratings bewerten unterschiedliche Aspekte. Ein nicht ausgewiesenes Rating ist kein Null-Sterne-Rating. Der historische NK3-Beitragsverlauf weiter unten ist davon getrennt.
Ambulant und Vorsorge9 Merkmale
| Leistungsmerkmal | HanseMerkur | ARAG | Hallesche | GKV |
|---|---|---|---|---|
| Arzthonorar über GOÄ-HöchstsätzeQuelle: S. 19 | Mit EGO2 und Honorarvereinbarung nach Anrechnung des Haupttarifs. | Tariflich auch über Höchstsätze bis zum erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. | Tariflich auch über Höchstsätze bis zum erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. | Regelversorgung als Sachleistung; private Honorarvereinbarungen nicht pauschal gedeckt. |
| HilfsmittelQuelle: S. 5, 6 | Keine durchgehend unbegrenzte Erstattung; z. B. Krankenfahrstuhl bis 15.000 Euro, Spezialanfertigung nach Zusage auch höher. | 100 Prozent; ab 1.000 Euro vorherige Zusage, sonst 80 Prozent für funktionale Standardausführung. | 100 Prozent ohne allgemeine Summengrenze; ab 350 Euro ärztliche Verordnung vorab empfohlen. | Medizinisch notwendige Versorgung, Festbeträge und gesetzliche Zuzahlungen; ggf. Mehrkosten. |
| Brille und KontaktlinsenQuelle: S. 6, 7 | Mit EGO2 insgesamt bis 600 Euro Rechnungsbetrag je 24 Monate. | Bis 600 Euro je 24 Monate; früher bei Änderung um mindestens 0,5 Dioptrien. | Bis 450 Euro alle zwei Jahre; früher bei Änderung um mindestens 0,5 Dioptrien. | Kinder und Jugendliche; Erwachsene nur bei gesetzlichen Voraussetzungen, keine Brillenfassung. |
| Augenlaser / SehschärfenkorrekturQuelle: S. 7, 8 | Mit EGO2 insgesamt bis 4.000 Euro je 60 Monate. | Bis 4.000 Euro je 60 Monate; danach Sehhilfen grundsätzlich für 60 Monate ausgeschlossen, Ausnahme bei Änderung ab 0,5 Dioptrien. | Bis 2.500 Euro je Auge; erneut nach fünf Jahren. | Keine reguläre Leistung für reine refraktive Korrektur. |
| Arznei- und VerbandmittelQuelle: S. 8 | 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. | 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. | 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. | Gesetzlicher Leistungskatalog; regelmäßig 10 Prozent Zuzahlung, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, Ausnahmen beachten. |
| Heilmittel / Physio / Ergo / LogopädieQuelle: S. 8, 9 | Heilmittel nach Bundesbeihilfeverordnung; für Ergo- und Logopädie mit EGO2 auch darüber nach Honorarvereinbarung. | 100 Prozent ohne abschließenden Heilmittelkatalog laut Vergleich. | 100 Prozent nach tariflichem Heilmittel-, Preis- und Leistungsverzeichnis. | Ärztlich verordnete gesetzliche Heilmittel; regelmäßig 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung, Befreiungen beachten. |
| Ambulante PsychotherapieQuelle: S. 9, 10 | 90 Prozent, höchstens 50 Sitzungen je Kalenderjahr; vorherige schriftliche Genehmigung. | Ohne vorherige Genehmigung und ohne tarifliche Sitzungszahlbegrenzung laut Vergleich. | 90 Prozent ohne vorherige Genehmigung. | Richtlinienpsychotherapie bei zugelassenen Behandelnden; je Verfahren Genehmigung, probatorische Sitzungen vorab möglich. |
| HeilpraktikerQuelle: S. 11 | Erstattung im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. | 100 Prozent bis 2.000 Euro Rechnungsbetrag je Kalenderjahr, einschließlich verordneter Mittel. | 80 Prozent bis 2.400 Euro Erstattung pro Jahr. | Keine gesetzliche Regelleistung; freiwillige Zusatzleistungen gesondert prüfen. |
| Erweiterte VorsorgeQuelle: S. 16, 17, 18 | Über gesetzliche Programme hinaus nach tariflichen Alters-, Intervall- und Leistungsvorgaben. | Auch außerhalb gesetzlicher Programme; nur im Vorsorgeverzeichnis genannte Leistungen BRE-/Pauschalunschädlich. | Ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, Alter, Diagnosen oder Intervalle; laut Vergleich BRE-/SB-unschädlich. | Gesetzliche Früherkennungsprogramme und ggf. zusätzliche Satzungsleistungen der gewählten Kasse. |
Krankenhaus und Ausland7 Merkmale
| Leistungsmerkmal | HanseMerkur | ARAG | Hallesche | GKV |
|---|---|---|---|---|
| Privatärztliche Behandlung im KrankenhausQuelle: S. 21 | Versichert. | Versichert. | Versichert. | Regelversorgung; privatärztliche Wahlleistung grundsätzlich nicht enthalten. |
| EinbettzimmerQuelle: S. 21, 22 | Ein- oder Zweibettzimmer versichert. | Ein- oder Zweibettzimmer versichert. | Ein- oder Zweibettzimmer versichert. | Regelunterbringung; Einbettzimmer nicht als frei wählbare Regelleistung. |
| Stationäres Honorar über GOÄ-HöchstsätzeQuelle: S. 26 | Bei tarifgemäßer Bemessung und hinreichend begründeten krankheitsbedingten Erschwernissen. | Tariflich bis zum erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. | Tariflich bis zum erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. | Sachleistungsprinzip; keine pauschale Übernahme privater Honorarvereinbarungen. |
| Stationäre PsychotherapieQuelle: S. 22 | Ohne vorherige Genehmigung; keine tarifliche Tagesbegrenzung laut Vergleich. | Ohne vorherige Genehmigung; keine tarifliche Tagesbegrenzung laut Vergleich. | Ohne vorherige Genehmigung; keine tarifliche Tagesbegrenzung laut Vergleich. | Medizinisch notwendige Krankenhausbehandlung nach gesetzlichen Voraussetzungen. |
| Medizinisch notwendiger AuslandsrücktransportQuelle: S. 22 | Versichert. | Versichert. | Versichert. | Nicht regulär mitversichert. |
| Begleitperson bei stationär behandeltem KindQuelle: S. 22 | Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils bei Kind unter 14 Jahren. | Unterbringung eines Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes laut Vergleich. | Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson bei Kind unter 16 Jahren. | Medizinisch notwendige Mitaufnahme im Rahmen der Krankenhaus-Regelleistungen. |
| Stationäre RehabilitationQuelle: S. 22, 23 | Keine allgemeine tarifliche stationäre Reha-Leistung laut Vergleich; Anschlussheilbehandlung gesondert geregelt. | Tarifliche Erstattung vorgesehen. | Keine allgemeine AVB-Leistung laut Vergleich; ergänzende Versichererinformation nennt Einzelfallübernahme nach Zusage, sofern kein anderer Kostenträger zuständig. | Nach Voraussetzungen und Zusage des zuständigen Reha-Trägers; ggf. gesetzliche Zuzahlung. |
Zähne7 Merkmale
| Leistungsmerkmal | HanseMerkur | ARAG | Hallesche | GKV |
|---|---|---|---|---|
| ZahnbehandlungQuelle: S. 26 | 100 Prozent; EGO2 erweitert insbesondere Honorarleistung. | 100 Prozent. | 100 Prozent. | 100 Prozent innerhalb der kassenzahnärztlichen Regelversorgung; Mehrleistungen gesondert. |
| Kronen, Brücken und ProthesenQuelle: S. 26, 27, 28 | Mit EGO2 insgesamt 90 Prozent. | 90 Prozent. | 90 Prozent. | Befundbezogener Festzuschuss zur Regelversorgung: grundsätzlich 60 Prozent, mit Bonus 70/75 Prozent; Härtefallregelungen gesondert. |
| InlaysQuelle: S. 27 | Mit EGO2 insgesamt 90 Prozent. | 100 Prozent. | Bis 90 Prozent. | Zuschuss im Rahmen der erstattungsfähigen Füllungsversorgung, nicht 100 Prozent des Inlaypreises. |
| ImplantateQuelle: S. 27, 29 | Mit EGO2 insgesamt 90 Prozent. | 90 Prozent. | Bis 90 Prozent. | Implantate grundsätzlich keine Regelleistung; gesetzliche Ausnahmeindikationen und Zahnersatz-Festzuschuss beachten. |
| Professionelle ZahnreinigungQuelle: S. 28 | Im Haupttarif 100 Prozent; EGO2 nennt ergänzend bis 120 Euro je Kalenderjahr. | 100 Prozent. | 100 Prozent ohne Selbstbehaltsanrechnung. | Keine allgemeine gesetzliche Regelleistung; Zuschüsse/Satzungsleistungen der gewählten Kasse möglich. |
| Anfängliche ZahnstaffelQuelle: S. 28 | Zahnersatz/KFO: Rechnungsbeträge kumuliert 1.600 Euro im 1.–2., 3.200 Euro im 1.–4., 6.400 Euro im 1.–6. Versicherungsjahr; ab Jahr7/unfallbedingt ohne diese Grenze. | Tarifleistung im 1. Kalenderjahr 1.000 Euro, im 2. 2.000 Euro, im 3. 3.000 Euro; keine Unfallbegrenzung. | Kumuliert 1.500 Euro im 1., 3.000 Euro im 1.–2., 4.500 Euro im 1.–3., 6.000 Euro im 1.–4. Kalenderjahr; ab Jahr5 ohne diese Grenze. | Keine anfängliche tarifliche Zahnstaffel; gesetzlicher Leistungsumfang gilt. |
| Heil- und KostenplanQuelle: S. 29 | Nicht zwingend vorgeschrieben laut Vergleich; vorherige Abstimmung dennoch sinnvoll. | Nicht zwingend vorgeschrieben laut Vergleich; vorherige Abstimmung dennoch sinnvoll. | Ab über 2.500 Euro Rechnungsbetrag vorab erforderlich; sonst nur halbe tarifliche Leistung auf den darüberliegenden Anteil. | Für Zahnersatz und Kieferorthopädie grundsätzlich vor Behandlungsbeginn vorgesehen. |
Eigenanteile, Rückerstattung und Einkommensschutz3 Merkmale
| Leistungsmerkmal | HanseMerkur | ARAG | Hallesche | GKV |
|---|---|---|---|---|
| Vertraglicher SelbstbehaltQuelle: S. 2, 37, 38 | 0 Euro; tarifliche Leistungslimits und Bedingungen der Rückerstattung bleiben relevant. | MB0: 0 Euro; tarifliche Limits und BRE-Bedingungen bleiben relevant. | 0 Euro fester Selbstbehalt; eingereichte Rechnungen werden mit bis zu 1.200 Euro Jahresbonus verrechnet. | Gesetzliche Zuzahlungen und mögliche Mehrkosten; Belastungsgrenzen/Befreiungen beachten. |
| Garantierte Rückerstattung / BonusQuelle: S. 37, 38 | AZP: Hälfte der tariflichen Zahlbeiträge des Vorjahres bei erfüllten Bedingungen, insbesondere zwei vorhergehende leistungsfreie Versicherungsjahre. Nicht pauschal vom Gesamtbeitrag abziehen. | 900 Euro Pauschalerstattung pro Kalenderjahr für Erwachsene nach Bedingungen; nicht pauschal als garantierte Nettoersparnis vom Beitrag abziehen. | 100 Euro monatlicher Bonus für Erwachsene; eingereichte Rechnungen werden mit dem Jahresbonus verrechnet. Kein unbedingter 100-Euro-Beitragsrabatt. | Keine allgemeine garantierte Rückerstattung; kassenspezifische Bonusprogramme/Wahltarife können abweichen. |
| Krankentagegeld ab Tag43Quelle: S. 2, 3, 39 | T43: vereinbarter, bedarfsgerechter Tagessatz. | KTV42: vereinbarter Tagessatz nach42Tagen Karenz, also abTag43. | KT.43: vereinbarter, bedarfsgerechter Tagessatz. | Gesetzliches Krankengeld nach Voraussetzungen und gesetzlichen Höchstgrenzen; nicht automatisch derselbe PKV-Tagessatz. |
Redaktionell zusammengefasst aus der bereitgestellten M&M-Auswertung. Medizinische Notwendigkeit, Tarifbedingungen, Wartezeiten, Leistungslimits und Aufnahmeprüfung bleiben maßgeblich. Beitragsrückerstattungen und Boni sind an Bedingungen gebunden; sie werden in der laufenden Beitragsrechnung nicht als bedingungsloser Rabatt abgezogen.
Gesundheit absichern. Langfristig vorausdenken.
Retrospektiver Vergleich eines historischen Beitragsverlaufs von 1993 bis 2026 · eigene Recherche von Stefan König
Der günstige Einstieg allein entscheidet nicht. Entdecke, wie sich Beiträge über Jahrzehnte entwickeln können, was eine konsequente Rücklagenstrategie bewirkt und warum Du Deinen PKV-Wechsel jetzt prüfen solltest.

01 · Jetzt Klarheit schaffen
Die Eintrittshürde könnte steigen.
Deine Planung beginnt heute.
Für Arbeitnehmer ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ein entscheidender Zugangsfaktor. Der aktuelle Entwurf sieht für 2027 eine deutliche Anhebung der allgemeinen Grenze vor. Die häufig ebenfalls genannte Beitragsbemessungsgrenze ist etwas anderes: Sie begrenzt das Einkommen, aus dem GKV-Beiträge berechnet werden.
pro Jahr · 6.450 € pro Monat
pro Jahr · 7.012,50 € pro Monat
Entwurfsstand, kein beschlossenes Gesetz: Nach dem BMAS-Stand vom 01.10.2026 stehen Kabinettsbeschluss und Zustimmung des Bundesrats noch aus. Die Erhöhung beträgt im Entwurf 6.750 € bzw. rund 8,72 %. Besondere gesetzliche Grenzen und Sonderfälle sind separat zu prüfen. BMAS-Quelle ↗
02 · Eigene Recherche. 33 Jahre im Rückblick.
GKV Ø-Beitragssatz.
PKV Hallesche NK3.
34 Jahreswerte von 1993 bis 2026 – über einen Abstand von 33 Jahren. Stefan König hat diese Beispielreihen anhand eingeholter Auskünfte mit großer Sorgfalt recherchiert. Im Hallesche-Beispiel ist der durchschnittliche Anstieg geringer als in der GKV-Reihe. Das lohnt einen genaueren Blick – ist aber weder ein vollständiger Leistungsvergleich noch ein Beleg dafür, dass PKV generell günstiger bleibt.
2* Keine persönliche Nettoersparnis: GKV-Reihe zuletzt einschließlich Pflege und Kinderlosenzuschlag; PVN in der bereitgestellten Hallesche-Reihe erst ab 2005. Leistungen und Eigenanteile sind nicht vereinheitlicht. Arbeitgeberzuschuss und persönliche Steuern fehlen.
3,79 % p. a.GKV (Ø Beitragssatz)
Geometrischer Anstieg1993–2026 · 33 Jahre
2,88 % p. a.Hallesche-Verlauf
Fußnoten ¹/² · Tarifdetails und Vergleichsgrundlage
1 GKV Ø-Beitrag: Siehe Jahreswerte und Beitragssatztabelle der zugrunde gelegten Recherche. Historischer Verlauf auf Basis des durchschnittlichen GKV-Beitragssatzes, nicht einer einzelnen Krankenkasse; die monatlichen Euro-Werte stehen unten. Die Fußnoten erklären die Reihen, machen sie aber nicht automatisch leistungsgleich.
2 Hallesche – historische Beispielreihe: Versicherungstechnisches Eintrittsalter 34 Jahre; normaler Gesundheitszustand, keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. NK3: geschlossener Bisex-Bestandstarif mit 300 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr. Diese Beitragsreihe ist kein aktuelles Neugeschäftsangebot und kein Vergleich heutiger Leistungsmerkmale. KT43: Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit; gewünschter Tagessatz entsprechend Monatsnetto ÷ 30 je Tag. Tatsächliche Versicherbarkeit gemäß Tarifbedingungen. PVN (private Pflegepflichtversicherung) laut Bereitsteller in dieser Reihe ab 2005 enthalten. Die gesetzliche Pflegeversicherung besteht seit 1995; der Beginn ihrer Berücksichtigung in dieser Beispielreihe ist davon zu unterscheiden. Grundlage: recherchierte historische Beispielreihe, Stand 28.09.2026. Historische Vertragsbedingungen und individuelle Tarifänderungen sind bei der Einordnung zu beachten.
Alle 34 Jahreswerte und die Datenbasis ansehen
Monatliche Beispielwerte aus dem ersten Tabellenblatt „Beitragsentwicklung PKV vs. GKV“, bereitgestellt von Stefan König, Stand 27.09.2026. Frühere DM-Werte sind in Euro umgerechnet. 2026 sind KV-Grundbeitrag, Zusatzbeitrag und Pflege jeweils auf Cent gerundet. Kein repräsentativer Marktvergleich, kein Angebot und keine Bestätigung tatsächlich gezahlter Jahresbeiträge.
| Jahr | GKV-Beispiel (€) | Hallesche (€) | Differenz (€) |
|---|---|---|---|
| 1993 | 369,97 € | 255,01 € | 114,96 € |
| 1994 | 384,70 € | 255,01 € | 129,69 € |
| 1995 | 394,82 € | 255,01 € | 139,81 € |
| 1996 | 444,82 € | 255,01 € | 189,81 € |
| 1997 | 477,96 € | 255,01 € | 222,95 € |
| 1998 | 492,83 € | 269,88 € | 222,95 € |
| 1999 | 495,44 € | 269,88 € | 225,56 € |
| 2000 | 504,57 € | 269,88 € | 234,69 € |
| 2001 | 510,44 € | 269,88 € | 240,56 € |
| 2002 | 529,88 € | 269,88 € | 260,00 € |
| 2003 | 555,45 € | 271,99 € | 283,46 € |
| 2004 | 558,00 € | 271,99 € | 286,01 € |
| 2005 | 564,00 € | 268,71 € | 295,29 € |
| 2006 | 600,28 € | 278,04 € | 322,24 € |
| 2007 | 606,60 € | 319,96 € | 286,64 € |
| 2008 | 615,60 € | 319,73 € | 295,87 € |
| 2009 | 639,45 € | 319,73 € | 319,72 € |
| 2010 | 663,75 € | 396,01 € | 267,74 € |
| 2011 | 657,11 € | 426,25 € | 230,86 € |
| 2012 | 677,03 € | 425,50 € | 251,52 € |
| 2013 | 700,88 € | 429,21 € | 271,67 € |
| 2014 | 720,90 € | 429,21 € | 291,69 € |
| 2015 | 746,63 € | 431,69 € | 314,94 € |
| 2016 | 775,46 € | 464,15 € | 311,31 € |
| 2017 | 804,75 € | 496,70 € | 308,05 € |
| 2018 | 814,20 € | 521,70 € | 292,50 € |
| 2019 | 853,05 € | 538,19 € | 314,86 € |
| 2020 | 890,63 € | 553,79 € | 336,84 € |
| 2021 | 928,80 € | 553,79 € | 375,01 € |
| 2022 | 933,64 € | 559,64 € | 374,00 € |
| 2023 | 1.012,46 € | 620,33 € | 392,13 € |
| 2024 | 1.050,53 € | 620,33 € | 430,20 € |
| 2025 | 1.174,16 € | 650,25 € | 523,91 € |
| 2026 | 1.261,32 € | 650,72 € | 610,60 € |
03 · Eine Differenz kann zur Reserve werden
Heute bewusst zurücklegen.
Morgen mehr Spielraum haben.
Eine günstigere passende Absicherung kann finanziellen Spielraum schaffen. Wer die tatsächlich verfügbare Nettoersparnis nicht konsumiert, sondern langfristig zurücklegt, kann die Finanzierung im Ruhestand stärken. Der folgende Rechner zeigt ausschließlich, was mit den vollen rechnerischen Differenzen der Beispielreihen entstanden wäre.
Kapital mit 67 · nach Modellkosten und Modellsteuer
Altersmodell: Start mit 34 am Anfang 1993, 396 monatliche Einzahlungen bis Ende 2025; mit 67 beginnt 2026 die Zinsphase. Die erweiterten Zeiträume bleiben zum Vergleich wählbar, reichen aber über diesen 67er-Modellstichtag hinaus.
9 % p. a. Bruttorendite über 396 Monate; vollständiger Verkauf am Modellende. Kein tatsächliches Depot und keine persönliche Nettoprognose.
- Modellwert ohne Kosten und Steuern
- 518.631 €
- Kaufkosten · 0,20 % je Kaufwert
- 224 €
- Laufende Fondskosten · 0,20 % p. a.
- 9.169 €
- Verkaufskosten · 0,20 %
- 992 €
- Verkaufserlös nach Kosten, vor Steuer
- 495.193 €
- Positiver Gewinn vor Teilfreistellung
- 382.904 €
- 25 % auf den steuerpflichtigen Gewinn (70 % des Gewinns)
- 67.008 €
- Solidaritätszuschlag · 5,5 % der Steuer
- 3.685 €
9 % ist eine hohe, deterministische Annahme: Jedes Jahr wird dieselbe Bruttorendite vor Kosten angesetzt; echte Kurse schwanken und Verluste sind möglich. Bei 9 % brutto verbleiben rechnerisch 8,78 % p. a. nach laufenden Fondskosten, vor Handelskosten und Steuern. Die Kostenbeträge oben sind direkte Abzüge; zusätzlich fehlen Erträge auf diese Beträge.
Modellannahmen: monatliches Gesamtbudget am Monatsende; Kaufwert = Budget ÷ 1,002. Monatsfaktor = [(1 + Bruttorendite) × 0,998]^(1/12). Jahresbeiträge werden innerhalb eines Modelljahres konstant angesetzt. Kauf-/Verkaufskosten sind angenommene Brokerkosten, keine feste iShares-Gebühr. Spreads, Inflation und persönliche Versicherungs-/Steuereffekte sind nicht enthalten. 2026 ist noch kein abgeschlossenes Beitragsjahr.
Ab 67 · Zinsen statt Kapitalverzehr
Was könnte diese Rücklage laufend beitragen?
Nach dem modellierten ETF-Verkauf stehen 424.499 € nach Kosten und Schlusssteuer zur Verfügung. Hier wird dieses Kapital vollständig in eine verzinsliche Anlage umgeschichtet. Entnommen werden nur die Erträge nach den folgenden Abzügen.
12.735 € Bruttozins − 0 € laufende Kosten − 3.359 € Kapitalertragsteuer/Soli = 9.376 € pro Jahr. Monatswert = Jahresertrag ÷ 12, kein zugesagter monatlicher Auszahlungstermin.
Warum 3 % – und was heißt „ohne Kapitalverzehr“?
3 % ist ein Bruttoszenario mit aktuellem Marktbezug, keine Empfehlung oder Zinsgarantie. Die Bundes-Schatzanweisung DE000BU0E444 erzielte in der Auktion vom 21.09.2026 eine Rendite von 2,981 % p. a.; Fälligkeit 18.08.2027. Das ist kein heutiger Endkundenpreis und keine lebenslang gesicherte Wiederanlagerendite. Finanzagentur: Emissionsergebnisse.
Die Modellrechnung hält das Kapital nominal konstant, sofern Zins, Kosten und Steuerannahmen fortbestehen und nur der positive Nettoertrag entnommen wird. Inflation mindert die Kaufkraft; bei Verkauf vor Fälligkeit können Kursverluste entstehen. Keine garantierte lebenslange Rente und keine Garantie, damit künftige Krankenversicherungsbeiträge vollständig zu decken.
Besteuerung der Zinserträge: 25 % plus 5,5 % Soli auf diese Steuer, nach dem gewählten verbleibenden Pauschbetrag; keine Aktienfonds-Teilfreistellung. Private Anlagekosten werden konservativ nicht zusätzlich steuerlich abgezogen. Kirchensteuer, Günstigerprüfung, einmalige Umschichtungskosten und eine mögliche GKV-Beitragspflicht auf Kapitaleinkünfte bei freiwilliger Versicherung sind nicht enthalten.
Steuern, Modellannahmen und Grenzen
Die Rechnung verwendet heutige vereinfachte Steuerannahmen, keine Rekonstruktion der Steuergesetze seit 1993. Steuer wird nur auf einen positiven Gewinn nach Kauf-/Verkaufskosten angesetzt, nicht auf die gesamten Einzahlungen. Im Aktienfonds-Modell bleiben 30 % des Gewinns steuerfrei; auf den Rest fallen 25 % Steuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer an. Das alternative pauschale Modell zieht nur 25 % des ganzen Gewinns ab, ohne Teilfreistellung oder Soli.
Keine laufenden Vorabpauschalen, Freibeträge, Kirchensteuer oder Verlustverrechnung. Die Steuer wird vereinfachend erst am Ende abgezogen. Tatsächliche Steuerabflüsse während der Haltedauer können den Zinseszinseffekt und damit das Endkapital mindern. Keine individuelle Steuerberechnung. Tarifunterschiede, Pflegebeiträge, Selbstbehalte, Beitragsrückerstattungen und Familienbeiträge sind nicht vereinheitlicht. Die volle Bruttobeitragsdifferenz ist nicht automatisch eine verfügbare Sparrate.

04 · Ein Land verändert sich
Mehr ältere Menschen.
Neue Aufgaben für die Finanzierung.
Die Altersstruktur verschiebt sich. In umlagefinanzierten Systemen hängt viel vom Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und Leistungsempfangenden ab. Die amtlichen Szenarien machen diesen demografischen Druck sichtbar. Sie beweisen jedoch keinen Zusammenbruch von GKV oder GRV: Löhne, Beschäftigung, Produktivität, Gesundheitskosten, Steuern und politische Entscheidungen wirken ebenfalls mit.
34,1 Menschen ab 67 kommen auf jeweils 100 Menschen von 20 bis 66 Jahren. Das beschreibt die Altersstruktur – nicht das Verhältnis tatsächlicher Rentner zu Erwerbstätigen oder GKV-Beitragszahlern.
Startjahr automatisch nach Kalenderjahr (Europe/Berlin). Letzter beobachteter Jahresstand: 31.12.2025. Der automatische Jahreswechsel aktualisiert nicht die Quelldaten.
Gesamtbevölkerung: 83,3 Millionen. Dargestellte Balken: 0–99 Jahre, Fünfjahresgruppen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerungsfortschreibung 2025 sowie 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Variante 2 (G2L2W2), Basis 2024; Abruf 28.09.2026. Eigene Zusammenfassung in Fünfjahresgruppen, eigene Berechnung des Altenquotienten und eigene Darstellung. Variante 2: moderate Entwicklung von Geburtenrate, Lebenserwartung und Zuwanderung, Basis 2024. Die ergänzten Ist-Zahlen 2025 kalibrieren die Vorausberechnung nicht neu. Übergänge zwischen Jahresständen sind rein grafisch. Die Skala bleibt unverändert. Der Altenquotient umfasst auch Menschen ab 100 Jahren, die in den Balken nicht separat dargestellt werden.
Bevölkerungswerte für 2026 als Tabelle
| Alter | Männer | Frauen |
|---|---|---|
| 0–4 | 1.754,4 | 1.668,4 |
| 5–9 | 2.056,2 | 1.959 |
| 10–14 | 2.044,3 | 1.943 |
| 15–19 | 2.037,9 | 1.899,6 |
| 20–24 | 2.207,1 | 2.030,4 |
| 25–29 | 2.574,5 | 2.332,7 |
| 30–34 | 2.631,7 | 2.436,4 |
| 35–39 | 2.919,6 | 2.772,6 |
| 40–44 | 2.784,8 | 2.717,3 |
| 45–49 | 2.614,5 | 2.611,1 |
| 50–54 | 2.420,8 | 2.440,6 |
| 55–59 | 3.064 | 3.078,4 |
| 60–64 | 3.266,1 | 3.328,5 |
| 65–69 | 2.732 | 2.934,4 |
| 70–74 | 2.130,8 | 2.444 |
| 75–79 | 1.634,7 | 2.006,5 |
| 80–84 | 1.058,8 | 1.445,6 |
| 85–89 | 876,2 | 1.424,1 |
| 90–94 | 263,4 | 553,4 |
| 95–99 | 40,8 | 126 |
Auch die PKV ist nicht von steigenden Gesundheitskosten und anderen wirtschaftlichen Risiken entkoppelt. Alterungsrückstellungen sind ein anderer Finanzierungsmechanismus, keine Garantie gegen Beitragserhöhungen.
05 · Nicht billig starten. Tragfähig planen.
Kann PKV im Alter bezahlbar bleiben?
Ja – mit einer Planung, die zu Dir passt.
Ein niedriger Beitrag im jungen Alter sagt wenig über Deine spätere Belastung aus. Bezahlbarkeit hängt von Tarif, Einkommen, Vermögen, Familie und Vorsorge ab. Der Beispielverlauf zeigt, warum es sich lohnt, langfristige Entwicklungen zu betrachten. Er ersetzt keine persönliche Ruhestandsrechnung.
Leistungen zuerst
Ambulante und stationäre Leistungen, Zahnersatz, Hilfsmittel, Krankentagegeld und Selbstbehalt müssen zu Deinem Bedarf passen. Ein günstigerer Beitrag kann auch weniger Leistungen bedeuten.
Alterungsrückstellungen verstehen
Sie verteilen einen Teil der altersabhängigen Kosten über die Vertragslaufzeit. Medizinischer Fortschritt, Kostenentwicklung und Kalkulationsgrundlagen können trotzdem zu Anpassungen führen.
Eigenbelastung rechnen
Verglichen wird nach Arbeitgeberzuschuss, Pflege, Selbstbehalt und Steuerwirkung. In der PKV braucht jede Person grundsätzlich einen eigenen Vertrag; eine mögliche beitragsfreie GKV-Familienversicherung gehört in den Vergleich.
Ruhestand gezielt vorbereiten
Der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Wer gesetzliche Rente bezieht, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalten. Pflege und verbleibende Eigenbeiträge sind separat einzuplanen.
Häufige Fragen zum PKV-Wechsel
Ist die private Krankenversicherung im Alter immer teurer?
Eine allgemeine Antwort wäre irreführend. In der PKV zählt der tarifliche Beitrag, in der GKV unter anderem das beitragspflichtige Einkommen und der Versicherungsstatus. Alterungsrückstellungen, Zuschüsse und Rücklagen beeinflussen die PKV-Eigenbelastung. Beide Systeme können teurer werden. Vergleiche deshalb verschiedene Ruhestands- und Einkommensszenarien.
Sind die 610,60 € Differenz im Jahr 2026 meine monatliche Ersparnis?
Nein. Dieser Betrag ist nur die Differenz zweier nicht vollständig leistungsbereinigter Tabellenwerte. Für Dich zählen unter anderem Arbeitgeberzuschuss, Pflegepflichtversicherung, Selbstbehalt, Familienmitglieder und Steuern. Erst ein persönlicher Vergleich zeigt eine belastbare mögliche Ersparnis.
Kann ich später einfach in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?
Nein, der Systemwechsel ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Insbesondere ab 55 Jahren können zusätzliche gesetzliche Hürden greifen; dabei kommt es auf mehrere Voraussetzungen an. Eine PKV-Entscheidung sollte deshalb langfristig tragfähig sein, nicht auf einer geplanten Rückkehr beruhen.
Warum werden im Rechner mehrere Renditen gezeigt?
Weil eine zukünftige Rendite nicht feststeht. 0, 3, 6 und 9 Prozent sind frei wählbare, konstante Brutto-Modellannahmen – keine zugesagten Ergebnisse. Voreingestellt sind 9 Prozent. Abgezogen werden 0,2 % Kaufkosten, 0,2 % laufende Kosten pro Jahr und 0,2 % Verkaufskosten sowie eine vereinfachte Steuer auf positive Gewinne. Inflation und Kursschwankungen werden nicht simuliert. Insbesondere 9 Prozent ist eine hohe Annahme; auch Verluste sind möglich.
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Nachvollziehbar statt unbelegt
Quellen, Rechenweg & Einordnung.
Amtliche und fachliche Primärquellen, geprüft bis 01.10.2026. Der historische Beitragsvergleich basiert auf dem ersten Tab der bereitgestellten Tabelle, nicht auf einer repräsentativen wissenschaftlichen Studie.
M&M-Leistungsmerkmale und Ratings: bereitgestellte MORGEN & MORGEN-Auswertung vom 01.10.2026 (Version 5.31.02), redaktionell zusammengefasst mit Seitenangaben. Die Originalauswertung wird wegen enthaltener persönlicher Angaben nicht öffentlich bereitgestellt.
- BMAS · Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 ↗
Referentenentwurf; Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 und offener Beschlussstand.
- § 2 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 ↗
Verbindliche allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026.
- §§ 6 und 8 SGB V · Versicherungsfreiheit und Befreiung ↗
Wechselvoraussetzungen, Folgejahresgrenze und gesetzliche Sonderfälle.
- Stefan König · Beitragsentwicklung PKV vs. GKV ↗
Erstes Tabellenblatt: historische GKV-Reihe auf Basis durchschnittlicher Beitragssätze und Hallesche-Beispielverlauf.
- BMG · Private Krankenversicherung ↗
Beiträge, vertragliche Leistungen und Systemunterschiede.
- BMG · Alterungsrückstellungen ↗
Funktionsweise und Grenzen der Vorsorge für altersabhängige Kosten.
- BMG · Wechsel zwischen GKV und PKV ↗
Versicherungsstatus und Grenzen einer Rückkehr in die GKV.
- § 106 SGB VI · Zuschuss zur Krankenversicherung ↗
Gesetzliche Voraussetzungen und Begrenzung des Zuschusses im Rentenbezug.
- Destatis · 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung ↗
Amtliche Altersstrukturdaten und bedingte Szenarien bis 2070; eigene Darstellung.
- Destatis · Annahmen und Ergebnisse ↗
Methodik: Geburten, Lebenserwartung und Wanderung; mehrere mögliche Verläufe.
- Hallesche · Tarif NK ↗
Bedingungen zur Tarifbezeichnung NK.3; die historische Bisex-Bestandsreihe ist kein heutiges Neugeschäftsangebot.
- Hallesche · Krankentagegeld ↗
KT43: Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit; Bedingungen und Einkommensgrenzen beachten.
- BMG · Pflegeversicherung ↗
Gesetzliche Einführung am 1. Januar 1995.
- iShares · Core MSCI World UCITS ETF USD (Acc) ↗
Datenblatt 31.08.2026: Auflage 25.09.2009, TER 0,20 %, annualisiert 11,17 % in USD seit Auflage, nach Fondskosten.
- iShares · Historische NAV-Wertentwicklung ↗
Kumulierte USD-Gesamtrendite seit Auflage zum 31.08.2026: 500,69 %. Ausgangspunkt der eigenen EUR-Umrechnung, keine Börsenkurs- oder Sparplanrendite.
- EZB · Euro-Referenzkurs vom 25.09.2009 ↗
1 EUR = 1,4670 USD; veröffentlicht im EU-Amtsblatt C 232/6 vom 26.09.2009.
- EZB · Euro-Referenzkurs vom 31.08.2026 ↗
1 EUR = 1,1596 USD; veröffentlicht im EU-Amtsblatt C/2026/4112 vom 01.09.2026.
- § 32d EStG · Kapitalertragsteuersatz ↗
25 % für die hier vereinfachend dargestellten Kapitaleinkünfte.
- § 20 InvStG · Teilfreistellung ↗
30 % Teilfreistellung bei qualifizierten Aktienfonds im Privatvermögen.
- § 4 Solidaritätszuschlaggesetz ↗
5,5 % Solidaritätszuschlag auf die anfallende Steuer.
- § 18 InvStG · Vorabpauschale ↗
Mögliche laufende Steuerabflüsse; im vereinfachten Schlusssteuer-Modell nicht einzeln simuliert.
- Destatis · Altersaufbau 2025 ↗
Neue beobachtete Jahresendwerte 2025 als Ergänzung zur Vorausberechnung mit Basis 2024.
- BMG · Beiträge der GKV ↗
Beitragspflicht auch im Rentenalter: Renteneintritt bedeutet nicht generell Wegfall als Beitragszahler.
- GKV-Spitzenverband · Kassenliste ↗
Kassenindividuelle Zusatzbeiträge und Öffnung; vollständiger Abruf 01.10.2026; automatischer, geprüfter Aktualisierungsabruf. Landwirtschaftliche Kasse nicht im Arbeitnehmer-Modell.
- ARAG · Beitragstabelle Einzelversicherung 2026 ↗
MB0, KTV42 und PVN: Neugeschäft nach technischem Eintrittsalter. Kein persönliches Angebot.
- ARAG · Krankenversicherungsbedingungen ↗
Technisches Eintrittsalter und individuell zu prüfender versicherbarer Krankentagegeldbedarf.
- ARAG · Öffentlicher Angebotsrechner ↗
Steuerlicher KV-Basisbetrag für MedBest MB0 ohne BEK/FlexiPro direkt abgelesen am 14.10.2026; Pflege separat, vor Arbeitgeberzuschuss und Erstattung. Krankentagegeld gehört nicht zur Basisabsicherung.
- § 257 SGB V · PKV-Arbeitgeberzuschuss ↗
Zuschussfähigkeit und Höchstbetrag zur Krankenversicherung.
- §§ 55, 61 SGB XI · Pflegebeiträge und Zuschüsse ↗
Eltern, Kinder unter 25, Kinderlosenzuschlag und Pflege-Arbeitgeberzuschuss.
- § 61 SGB XI · Private Pflege ↗
Eigenständige Begrenzung des Arbeitgeberzuschusses; Sonderregel Sachsen.
- § 10 EStG · Vorsorgeaufwendungen ↗
Basisabsicherung, Pflichtpflege, Zuschussabzug und übrige Vorsorgehöchstbeträge.
- BMF · Steuerliche Behandlung der Vorsorgeaufwendungen ↗
Insbesondere Rz. 101–105: GKV-Abschlag bei Krankengeldanspruch einschließlich Zusatzbeitrag.
- § 32a EStG · Einkommensteuer 2026 ↗
Grundtarif für die zwei getrennten Jahressteuerrechnungen.
- § 32 EStG · Kinderfreibeträge ↗
Steuerliche Berücksichtigung je Kind, getrennt von Pflege-Kinderabschlägen.
- Finanzagentur · Emissionsergebnisse ↗
Marktbezug Zinsszenario: DE000BU0E444, Auktion 21.09.2026, 2,981 % p. a., Fälligkeit 18.08.2027; Wiederanlage offen.
- § 20 EStG · Kapitalerträge ↗
Sparer-Pauschbetrag statt zusätzlichem Abzug tatsächlicher privater Anlagekosten.
- HanseMerkur · Venus-Proberechnung ↗
AZP mit garantierter BRE, PS3, EGO2, PSV, T43 und PVN: 36 technische Eintrittsalter 20–55; Beiträge 2026 und 2027 separat geprüft am 01.10.2026. Steuerlicher Basisbeitrag 2026 zusätzlich direkt im Rechner geprüft am 14.10.2026, ohne Arbeitgeberzuschuss oder Erstattung. Keine verbindlichen Angebote.
- Hallesche · Öffentliche Tarifsoftware ↗
NK.select XL Bonus, gesetzlicher Zuschlag, KT.43 und PVN: Neugeschäfts-Beitragsbausteine nach Eintrittsalter; Stand 01.10.2026.
- BMG · Pflegeneuordnungsgesetz ↗
Kabinettsentwurf vom 30.09.2026; insbesondere vorgeschlagener Kinderlosenzuschlag 0,9 Prozentpunkte. Keine geltende 2027-Beitragsregel.
Ergänzend: § 8 SGB V (Befreiung von der Versicherungspflicht) ↗
Berechnungen, Qualitätssicherung und offene Datenpunkte
Grundlage sind 34 jährliche Monatswerte von 1993 bis 2026. Der geometrische jährliche Anstieg wird als (Endwert / Anfangswert)^(1/33) − 1 berechnet. Die Sparmodelle verwenden die ungerundeten Ausgangswerte und Einzahlungen am Monatsende; Anzeige auf Euro bzw. Cent gerundet. Kosten und vereinfachte heutige Schlussbesteuerung sind im Rechner ausgewiesen.
Die Daten sind keine vollständige Beitragsabrechnung: Unterjährige Änderungen und persönliche Vertragsänderungen sind nicht lückenlos dokumentiert. Die GKV-Reihe verwendet teilweise Durchschnittszusatzbeiträge. Hallesche-Tarif, Eintrittsalter und Selbstbehalt sind Angaben des Bereitstellers vom 28.09.2026, keine unabhängige Prüfung der Originalauskünfte. Pflege ist laut diesen Angaben erst ab 2005 in der Hallesche-Reihe enthalten. Ausgewählte Beispielverläufe erlauben keine Aussage über alle Tarife, Versicherer oder künftige Beiträge.
Die Destatis-Daten werden lokal dargestellt; es wird kein externer Frame geladen. Altersgruppen sind in Fünfjahresgruppen zusammengefasst. 2024 und 2025 sind beobachtete Jahresendstände; 2026–2070 ist die Vorausberechnung Variante 2 mit Basis 2024, nicht anhand des neuen Ist-Jahres 2025 neu kalibriert. Altenquotient = 100 × Menschen ab 67 ÷ Menschen von 20 bis 66, aus Einzelaltersdaten berechnet (keine Interpolation der Fünfjahresgruppen). Im Zähler ist 100+ enthalten; die Grafik endet bei 95–99. Jahreswechsel wählt automatisch das neue Kalenderjahr aus, aktualisiert jedoch nicht die Datenbasis. Originaldaten der Vorausberechnung · Nutzungsbedingungen.
Alle Informationen und Berechnungen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und fortlaufende Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Diese Darstellung ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Anlageberatung; maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und Vertragsbedingungen. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.